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Gesundheitsvoraussetzungen für den Schuleintritt

Hier finden Sie die aktualisierten Schulgesundheitsanforderungen für das Schuljahr 2025/26. Übersetzungen sind in mehreren Sprachen verfügbar, indem Sie oben links auf dieser Seite auf die Sprachschaltfläche klicken.

Anforderungen an die Gesundheitsdokumentation für den Schuleintritt – Schuljahr 2025-2026      

Der Staat Virginia und die öffentlichen Schulen von Arlington (APS) verlangen bei Erstanmeldung und ggf. vor dem Eintritt in eine höhere Klassenstufe den Nachweis folgender gesundheitlicher Voraussetzungen:

Körperliche Untersuchung

A Umfassender Bericht zur körperlichen Untersuchung Für alle neuen Schüler vom Kindergarten bis zur 5. Klasse ist ein Test erforderlich, der von einem zugelassenen US-amerikanischen Gesundheitsdienstleister durchgeführt und frühestens ein Jahr vor dem Schuleintritt abgeschlossen werden darf.

*** Für ALLE Kindergartenkinder ist eine körperliche Untersuchung erforderlich, die frühestens ein Jahr vor dem ersten Kindergartentag abgeschlossen sein darf, auch wenn bereits eine Untersuchung für den Eintritt in eine APS Vorschulprogramm. 

Tuberkulose (TB)-Risikobewertung/Screening

Dokumentation eines Negativs  TB-Risikobewertung Für alle neuen Schüler ist ein Abschluss frühestens ein Jahr vor dem Schuleintritt erforderlich. APS Schülerinnen und Schüler sowie für ALLE Kindergartenkinder, auch wenn bereits eine Beurteilung für den Eintritt in eine APS Vorschulprogramm.

Bei positivem Risikofaktornachweis ist die Dokumentation eines durchgeführten Tuberkulose-Haut- oder Bluttests erforderlich. 

Wenn der Tuberkulose-Blut- oder Hauttest positiv ausfällt, ist vor der Einschulung eine Beurteilung der Symptome und innerhalb von 21 Tagen nach Schulbeginn eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs erforderlich.

Erforderliche Impfungen

Gemäß dem Code of Virginia werden die erforderlichen Impfungen für die Einreise gemäß dem harmonisierten Zeitplan der Centers for Disease Control, der American Academy of Pediatrics und der American Academy of Family Physicians festgelegt und müssen bestimmte Alters- und Abstandsanforderungen erfüllen, um als gültig zu gelten. Die allgemeinen Impfanforderungen sind unten aufgeführt. Weitere Einzelheiten finden Sie in der VDH-Immunisierungsanforderungen Website.

Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten (DTaP, DTP oder Tdap): Mindestens vier DTP/DTaP-Impfungen, davon eine am/nach dem vierten Geburtstag. Schüler ab 4 Jahren, die die Mindestanforderungen für Tetanus und Diphtherie nicht erfüllen, sollten eine entsprechende Anzahl von Tdap-Impfungen für Erwachsene erhalten. Eine Tdap-Auffrischungsimpfung ist für alle Schüler vor dem Eintritt in die 4. Klasse oder darüber erforderlich.

Polio-Impfstoff: mindestens 3 Dosen. Eine Dosis muss am oder nach dem vierten Geburtstag verabreicht werden.

Hepatitis-A-Impfstoff: Ab dem 1. Juli 2021 sind mindestens zwei Dosen Hepatitis-A-Impfstoff erforderlich. Die erste Dosis sollte im Alter von 2 Monaten oder älter verabreicht werden. Im Schuljahr 12/25 sind Schüler ab der 26. Klasse von dieser Pflicht ausgenommen. 

Hepatitis B Impfung: Alle Schüler müssen drei Mal gegen Hepatitis B geimpft sein. Hinweis: Die FDA hat einen Zwei-Dosen-Impfplan NUR für Jugendliche im Alter von 3 bis 2 Jahren und nur bei Verwendung des Hepatitis-B-Impfstoffs für Erwachsene der Marke Merck (RECOMBIVAX HB) zugelassen. Die Anwendung des Zwei-Dosen-Impfplans für Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren muss auf dem Schulformular deutlich dokumentiert werden.

Varizellen-Impfstoff (Windpocken): mindestens 2 Dosen. Die erste Dosis muss im Alter von 12 Monaten oder älter und die zweite Dosis vor dem Kindergarten verabreicht werden.

Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR): Mindestens zwei Dosen. Die meisten Schüler erhalten den MMR-Kombinationsimpfstoff. Werden die Impfstoffe jedoch einzeln verabreicht, sind mindestens zwei Impfungen gegen Masern, zwei gegen Mumps und eine gegen Röteln erforderlich. Die erste Dosis für jede Komponente (oder für den MMR-Kombinationsimpfstoff) muss im Alter von mindestens 2 Monaten und die zweite Dosis vor dem Kindergarteneintritt verabreicht werden.

Impfstoff gegen humane Papillomaviren (HPV): Für Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse ist eine vollständige HPV-Impfung mit zwei Dosen erforderlich. Die erste Dosis muss vor dem Eintritt in die 7. Klasse verabreicht werden. Nach Prüfung der vom Gesundheitsamt genehmigten Unterrichtsmaterialien können die Eltern oder Erziehungsberechtigten nach eigenem Ermessen entscheiden, dass das Kind nicht gegen HPV geimpft wird.

Meningokokken-Konjugatimpfstoff (MenACWY): Ab dem 1. Juli 2021 sind mindestens zwei Dosen erforderlich. Mindestens eine Dosis ist für alle Schülerinnen und Schüler der 2., 7., 8. oder 9. Klasse erforderlich. Zusätzlich ist für alle Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse eine Dosis ab dem 16. Geburtstag erforderlich.

Haemophilus Influenzae Typ b (Hib)-Impfstoff: tDiese Impfung ist NUR für Vorschulkinder unter 60 Monaten vorgeschrieben. Die Anzahl der erforderlichen Dosen hängt vom Alter bei der ersten Impfung ab.

Pneumokokken-Impfstoff (PCV): tDieser Impfstoff ist NUR für Vorschulkinder unter 60 Monaten vorgeschrieben. Je nach Alter bei der ersten Dosis sind ein bis vier Dosen erforderlich. Um die Gesundheitsformulare zu erhalten, schauen Sie bitte unter den folgenden Links nach oder wenden Sie sich an das Sekretariat oder das Klinikpersonal Ihrer Schule.

 

Wo kann mein Schüler geimpft werden?

Sprechen Sie mit Ihrer Schule Mitarbeiter der Schulgesundheitsklinik um festzustellen, welche der folgenden Möglichkeiten zur Erfüllung der Gesundheitsvoraussetzungen für den Schuleintritt für Ihren Schüler am besten geeignet sind:

Der primäre Gesundheitsdienstleister Ihres Schülers:

Erforderliche Impfungen und Schuluntersuchungen werden in der Regel durch Versicherungen abgedeckt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um den Ansturm auf den Schulanfang zu vermeiden!

Die Schulgesundheitsklinik Ihres Schülers: 

  • Alle Schulgesundheitszentren bieten die erforderlichen Impfungen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Schulkrankenschwester.
  • Die erforderlichen Impfungen in der Schulklinik sind kostenlos, jedoch werden im Rahmen des obligatorischen Einwilligungsverfahrens Ihre Berechtigung und Ihr Versicherungsstatus geprüft.
  • Wenn eine Impfung aus irgendeinem Grund nicht in der Schule durchgeführt werden kann, liegt es weiterhin in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, sicherzustellen, dass der Schüler alle Impfanforderungen für den Schuleintritt erfüllt.

Arlington County Immunisierungsklinik am 2100 Washington Blvd

    • Erforderliche Impfungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt; Für andere empfohlene Impfungen kann eine Gebühr anfallen (siehe Website).
    • Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Die Wartezeiten können variieren. Bitte rufen Sie (703) 228-7444 an.
    • Tage und Öffnungszeiten finden Sie hier: Impfklinik – Offizielle Website von Arlington County (arlingtonva.us)

Wo kann mein Schüler eine körperliche Untersuchung erhalten?

Der primäre Gesundheitsdienstleister Ihres Schülers

Erforderliche Impfungen und Schuluntersuchungen werden in der Regel durch Versicherungen abgedeckt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, um den Ansturm auf den Schulanfang zu vermeiden!

Rufen Sie Ihre Schulklinik an, um Informationen zu erhalten. 

Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können sich beim Gesundheitsamt einer körperlichen Untersuchung unterziehen.

 

Weitere Gesundheitsinformationen:

  1. Sport - Für die körperliche Form der VHSL vhsl-sportärztliche-untersuchung-formular_1.pdf
  2. Fragen - Bitte wenden Sie sich an Ihren Mitarbeiter der Schulgesundheitsklinik Bei Fragen zu den Voraussetzungen für einzelne Studierende. Formulare und weitere Informationen finden Sie im Website des Schulgesundheitsdienstes des Arlington County.